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Alle Informationen über die diversen Eingabefelder finden Sie in unserem Modulguide.
Zuschläge berechnen
Durch die Funktion "Zuschläge berechnen", analysiert das System Datum und Uhrzeit und berechnet Zuschläge nach folgenden Maßgaben:
- 25 % für Nachtarbeit (20 Uhr – 6 Uhr)
- 50 % für Sonntagsarbeit (0 Uhr – 24 Uhr)
- 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen am Arbeitsort sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr
- 150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai)
Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gelten abweichend folgende Sätze:
- 40 % für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr
- 50 % für Sonntagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Sonntag war
- 125 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein Feiertag war
- 150 % für Feiertagsarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn der vorherige Tag ein besonderer Feiertag war
Die Kumulation (Addition) von Zuschlägen für die Nachtarbeit mit denen für Sonn- und Feiertagsarbeit ist zulässig, nicht hingegen die Kumulierung von Zuschlägen für die Sonntagsarbeit mit denen für die Feiertagsarbeit.
Multieintrag anlegen
Nach Eingabe des Kunden (1) und des Datums (2), können hier mehrere Leistungen (2) in einem Eintrag erfasst werden.
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