Datenschutz (DSGVO)
Am 25.Mai 2018 werden die Maßnahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung vom 24. Mai 2016 verbindlich. https://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz-Grundverordnung
Datenschutzerklärung
Bei u.a. folgenden Funktionalitäten auf Ihrer Webseite sind Sie verpflichtet eine Datenschutzerklärung abzugeben:
- Alle Arten von Formularen wo Benutzerdaten übertragen werden, wie z.B. Kontakt- oder Bestellformulare
- Shopsystem
- Newsletter
- Google Services wie z.B. Google Maps, Google Fonts oder Google Analytics
- Social Media Plugins wie z.B. Facebook Like Button
- Jeglicher Einsatz von Cookies zum Speichern von Benutzerdaten
Grundsätzlich sollte die Übermittlung personenbezogener Daten verschlüsselt erfolgen (SSL). Viele Provider bieten mittlerweile kostenlose Let´s Encrypt Zertifikate an.
In der aktuellen sisMedia Version (5.7) bieten wir eine Musterdatenschutzerklärung und ein kleines Plugin, welches einen entsprechenden Hinweis auf der Webseite darstellt, der nach Bestätigung automatisch ausgeblendet wird.
Die o.g. Musterdatenschutzerklärung sollte ihr dann auf jeden Fall nochmal angepasst. Eine Generator gibt es hier
https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
https://datenschutz-generator.de/
Impressum
Außerdem ist dringend zu empfehlen das Impressum auf Rechtssicherheit zu überprüfen.
Hier finden Sie einen Impressum Generator. I.d.R. reicht die kostenlose Variante.
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
Onlineshop
Bei Onlineshops sind Sie verpflichtet alle angezeigten Preise inkl. MWSt., sowie mit Hinweis auf anfallende Service- oder Versandgebühren zu versehen.
Außerdem ist die Buttonlösung bereits seit geraumer Zeit Pflicht
Sehr wichtig sind rechtskonforme AGB´s und eine Widerspruchsbelehrung.
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/14.html
Am Ende des Bestellvorgangs sind zu den AGB´s auch die Datenschutzbestimmungen zur Kenntnis zu nehmen.
Dies alles ist im aktuellen sisMedia Shop bereits implementiert.
Formulare
Auch bei Formularen sollte vor dem Versenden die Datenschutzerklärung bestätigt werden.
Newsletter
Für Newsletter ist das sog. Double Opt-In Verfahren zwingend vorgeschrieben. Hierbei muss der Interessent nach dem Eintragen, eine automatisch versandte E-Mail an seine Adresse noch einmal bestätigen.
Außerdem ist bei jedem Newsletter-Versand ein Impressum und die Möglichkeit der Abmeldung Pflicht.
Um auf Nummer sicher zu gehen, kann man alle seine bestehenden Abonnenten Ihr Abo noch einmal bestätigen lassen.
Weitere Infos und Muster
- https://www.heise.de/ct/ausgabe/2018-11-Die-Umsetzung-der-DSGVO-Vorgaben-laeuft-nicht-rund-4039713.html?wt_mc=print.ct.2018.11.76
- https://www.datenschutz.org/eu-datenschutzgrundverordnung/
- https://www.heise.de/ix/meldung/DSGVO-Checkliste-WordPress-datenschutzkonform-einsetzen-4138135.html